Urnenreihengrab mit Dauergrabpflege

 

Das Urnenreihengrab mit Dauergrabpflege ist eine Gemeinschaftsgrabstätte mit einem Nutzungs-recht von 20 Jahren. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Im Reihengrab kann eine Urne beigesetzt werden.

 

Die für die Grabstelle jährlich erhobene Friedhofsunterhaltungsgebühr ist im Komplettpreis enthalten. 

 

Die Grabstelle erhält eine Bepflanzung mit bodendeckenden Pflanzen und wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und eingeebnet.

 

Ein Grabmal kann nicht errichtet werden.