Wahlgräber

WahlEinzelgrab-sargbestattung

Die Wahleinzelgrabstätte ist eine Grabstätte, für die Sie im Falle einer Beerdigung ein Nutzungsrecht für 20 Jahre erhalten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes kann bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden und wird und wird durch diese unter den entsprechenden Voraussetzungen genehmigt. In der Wahleinzelstelle kann ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen beigesetzt werden.

Für die Grabstelle wird eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.

Die Grabstelle kann von Ihnen oder durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden.

Bei der Wahlgrabstätte kann ein Grabmal Ihrer Wahl (nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung) zum Gedenken an die/den Verstorbene/n errichtet werden.

WahlDoppelgrab-sargbestattung

Die Wahldoppelgrabstätte ist eine Grabstätte, für die Sie im Falle einer Beerdigung ein Nutzungsrecht für 20 Jahre erhalten. Es können zwei Särge und zwei Urnen oder bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes kann bei der Friedhofsverwaltung be-antragt werden und wird und wird durch diese unter den entsprechenden Voraussetzungen genehmigt. In der Wahldoppelstelle können zwei Särge und zwei Urnen beige-setzt werden.

Für die Grabstelle wird eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.

Die Grabstelle kann von Ihnen oder durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden.

Bei der Wahlgrabstätte kann ein Grabmal Ihrer Wahl (nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung) zum Gedenken an die/den Verstorbene/n errichtet werden.