Partnergrab

Das Partnergrab ist eine Gemeinschaftsgrabstätte mit einem Nutzungsrecht von 20 Jahren, dass bei der Beisetzung der zweiten Urne verlängert wird. Im Partnergrab können zwei Urnen beigesetzt werden.

Die für die Grabstelle jährlich erhobene Friedhofsunterhaltungsgebühr ist im Komplettpreis und muss bei der Beisetzung der zweiten Urne auf die gesetzliche Nutzungszeit 20 Jahre aufgefüllt werden.

Die Grabstelle erhält eine Bepflanzung mit Bodendeckern und wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Ein Grabmal kann nicht errichtet wer-den.